Allgemeine Geschäfts- & Vertragsbedingungen

ABBA-Zimmervermittlung, Ostseeallee 16, 23946 Ostseebad Boltenhagen

1. Die ABBA-Zimmervermittlung (nachfolgend ABBA genannt) schließt Mietverträge ausschließlich nur im Namen und mit Vollmacht der jeweiligen Eigentümer ab (entsprechende Vollmachten können bei berechtigter Anfrage durch den Mieter in der Vermietungsakte eingesehen werden).

Wir selbst sind nur Vermittlerin und vom jeweiligen Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und auf seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben, zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen.

Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haften ausschließlich der Eigentümer und nicht wir als Vermittlerin.

2. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

a. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme innerhalb der von ABBA gesetzten Frist (es gilt das Datum des Poststempels) zwischen den Parteien zustande. Ein nach der Frist bei uns eingegangener Vertrag gilt als nicht wirksam abgeschlossen und muss erst durch ABBA genehmigt werden. Einen Anspruch auf Genehmigung hat der Vertragspartner der ABBA nicht.

b. Für die Erstellung, Bearbeitung sowie das Versenden von Mietverträgen erhält die ABBA eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% pro Mietvertrag.

3. Kündigung des Mietvertrages

3.1. ABBA behält sich ein Rücktrittsrecht von dem Mietvertrag vor, für den Fall, dass die laut Mietvertrag vereinbarte Anzahlung von dem Mieter nicht fristgemäß auf das Konto der ABBA eingeht (Bankverbindung laut Mietvertrag).

3.2. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. ABBA berechnet dem Mieter im Falle einer Stornierung eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von Euro 30,94 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% (Bearbeitungsgebühr). Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass ABBA Bearbeitungskosten von geringerer Höhe hatte. Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter durch die Stornierung entsteht. ABBA verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung den Zeitraum neu zu vermieten (Schadenminderungspflicht). In diesem Fall entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten, außer der Bearbeitungsgebühr. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet ABBA dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet ABBA dem Mieter zudem eine Schadenpauschale, die sich wie folgt zusammensetzt: Eine Schadenpauschale in Höhe von 20% des Mietbetrages werden berechnet, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages bis 6 Wochen vor Anreise storniert. Bei Stornierung des Mietvertrages im Zeitraum von 6 bis 2 Wochen vor Anreise wird eine Schadenpauschale von 40% der Mietkosten berechnet. Wird die Buchung im Zeitraum von 14 Tagen bis zum Anreisetag storniert, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag, abzüglich ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters (pauschal 20% des Mietbetrages) zu entrichten. Der Mieter kann bei Zustimmung der ABBA einen Nachmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. ABBA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4. Den Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie im ABBA-Servicebüro, Ostseeallee 16, 23946 Ostseebad Boltenhagen; außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit unserem Büro (einmaliger Mehraufwand 23,80 EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%). Der Mietgegenstand kann in der Zeit von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr bezogen werden. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter in vollem Umfang.

5.

5.1. Bei Auszug übergibt der Mieter die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand persönlich an einen Mitarbeiter der ABBA oder der Mieter übergibt die Schlüssel ersatzweise persönlich im Service-Büro.

5.2. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und die Entsorgung des Mülls. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu besorgen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich ABBA die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten gegen Rechnung vor.

5.3. Kinderbetten und Kinderhochstühle können gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Da nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, ist eine rechtzeitige Bestellung erforderlich. Die Bestätigung erfolgt mit dem Mietvertrag, erst dann besteht ein Anspruch.

6. Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist bindend. Änderungen sind vor Anreise der ABBA mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung durch ABBA. Im Fall einer Zustimmung kann für jede weitere Person ein Betrag für die Mehrkosten von 10,00 EURO pro Tag von ABBA gefordert werden.

7. Das Mitbringen von Tieren ist nur in den dafür angegebenen Wohnungen zugelassen. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass die Wohnung, das Inventar sowie die Außenanlagen nicht beschmutzt bzw. beschädigt werden. Beschädigungen/Verunreinigungen sind sofort an ABBA zu melden. Entstandene Schäden oder den Reinigungsmehraufwand stellt ABBA dem Mieter gesondert in Rechnung.

8. Die Wohnungen der ABBA sind ausschließlich Nichtraucherwohnungen. Dies ist vertraglich festgehalten. Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung nicht zu rauchen, das gilt auch für weitere gemeldete Personen und Besucher.

9. In den Wohnungen befinden sich Federbetten und Kopfkissen für die jeweils gemeldete Personenzahl. Eine Erstausstattung von Bettdeckenbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken sowie Handtüchern, Duschmatte und Geschirrhandtuch kann als Gesamtpaket zum Preis von 22,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% pro Person ausgeliehen werden.

10. Die Pkw-Garage oder der Pkw-Stellplatz benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer übernimmt bei Beschädigung an Fahrzeugen durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jede Wohnung verfügt über eine Pkw-Abstellmöglichkeit.

11. Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt während der Mietdauer zeigen, die die Nutzung der Wohnung oder des Inventars beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber ABBA anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Am Anreisetag übernimmt der Mieter die Inventarprüfung. Defekte und/oder Verluste müssen nach Bezug der Wohnung innerhalb von 24 Stunden an ABBA gemeldet werden.

12. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und deren Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstanden Schäden in der Mietsache und an den dazugehörigen Außenanlagen zu ersetzen. Eltern haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Der Eigentümer/ Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Mietsache eingebrachten Sachen und Gegenstände.

13. Die Hausordnung des Hauses bzw. der gemieteten Wohnung ist Gegenstand des Vertrages und vom Mieter einzuhalten. Die Hausordnung liegt in der Wohnung oder hängt im Treppenhaus aus. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr.

14. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus ihrem Vertrag als Gesamtschuldner.

15. Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeiten oder zur Pflege von Außenanlagen der Zutritt zur Wohnung oder zum Grundstück zu gewähren.

16. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklauseln. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.

17. Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so hat das auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in seinen übrigen Teilen keinen Einfluss.

18. Für beide Vertragsparteien ist der Gerichtsstand in Grevesmühlen (soweit gesetzlich zugelassen).

Stand 01.03.2022

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